Schallschutzgutachten (Immissionsschutz)
Rechtssicherer Immissionsschutz-Nachweis nach TA Lärm zur Genehmigungsicherung Ihrer BESS- und Erzeugungsanlagen
Genehmigungsvoraussetzung für BESS und Erzeugungsanlagen
Insbesondere für Batteriespeichersysteme (BESS), Transformatorenstationen oder Wechselrichter fordern Behörden fast immer ein qualifiziertes Schallschutzgutachten. Wir und unsere Partner erstellen diesen Nachweis auf Basis der TA Lärm, um sicherzustellen, dass Ihr Projekt genehmigungsfähig ist und Klagen aus der Nachbarschaft vermieden werden.
Detaillierte Modellierung der Emissionsquellen
Grundlage unserer Berechnung ist die Erfassung aller schallerzeugenden Komponenten Ihrer Anlage. Dazu werten wir Herstellerdatenblätter von Batteriekühlsystemen, Containerlüftern, Wechselrichtern, Transformatoren und Notkühlsystemen aus. Diese Quellen werden in einem digitalen 3D-Geländemodell platziert, um die Schallausbreitung unter Berücksichtigung von Reflexionen, Abschirmungen durch Gebäude und Bodenbeschaffenheit präzise zu simulieren. Dabei werden kritische Betriebszustände wie der Volllastbetrieb sowie der besonders sensible Nachtbetrieb (24/7-Betrieb) betrachtet.
Konfliktlösung durch aktive Maßnahmenplanung
Sollte die Prognose ergeben, dass Richtwerte an schutzbedürftigen Nutzungen (z.B. Wohngebiete) überschritten werden, lassen wir Sie mit dem Ergebnis nicht allein. Wir erarbeiten konkrete Vorschläge für Schallschutzmaßnahmen. Dies kann die Dimensionierung von Lärmschutzwänden, die Auswahl leiserer Komponenten oder die Definition von schallreduzierten Betriebsmodi in der Nacht umfassen. Ziel ist es, eine technisch machbare und wirtschaftliche Lösung zu finden, die den behördlichen Anforderungen standhält und gleichzeitig eine kosten- und planungseffiziente Lösung darstellt.
Sie erhalten
Schallausbreitungsprognose
Detaillierte 3D-Berechnung der zu erwartenden Immissionen an den maßgeblichen Immissionsorten unter Berücksichtigung der Topografie und aller relevanten Schallquellen (z.B. Windenergieanlagen, Kühlsysteme, Wechselrichter, Trafos)
Gutachterliche Stellungnahme
Ein prüffähiger Bericht gemäß TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm), inkl. Prüfung der Spitzenpegelkriterien zur Vorlage bei Bauämtern und Umweltbehörden als Teil der Genehmigungsunterlagen
Maßnahmenkonzept
Empfehlung technischer oder organisatorischer Schallschutzmaßnahmen (z.B. Lärmschutzwände, Schalldämpfer oder angepasste Betriebsmodi), falls Grenzwerte überschritten werden
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